
Zutrittsregelungen zu den Geschäftsräumen
Liebe Besucher*innen, Bewohner*innen und Mitglieder,
Bund und Länder haben sich auf verschärfte Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt.
Seit dem 4. November 2021 gilt für den Zutritt zu unseren Geschäftsräumen nunmehr die 3G-Regel: geimpft, genesen, getestet.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schüler.
Was bedeutet die 3G-Regel?
Wer nicht als genesen gilt oder nicht vollständig geimpft ist, muss für den Besuch in unseren Geschäftsräumen seit dem 4. November 2021 einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Laien-Selbsttests können wir leider nicht akzeptieren. Schnelltest-Kits zur Durchführung vor Ort können nicht vorgehalten werden.
Bitte denken Sie daran, entsprechende Nachweise (Genesungsnachweis, Impfzertifikat, Testergebnis) mitzuführen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.