Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag – Änderungen Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2023 neue Bemessungsgrenzen für die steuerliche Freistellung der Kapitalerträge. Die Sparer-Pauschbeträge (auch Freistellungsaufträge genannt) erhöhen sich automatisch um 24,844 Prozent. Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801,00 € auf 1.000,00 €. Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 € …

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