FAQ

Hier werden Ihre Fragen beantwortet.

Mitgliedschaft

Mitglied

Die Mitgliedschaft wird für gewöhnlich im Zuge der Anmietung einer Wohnung erworben.

Anteile

Ein Anteil beträgt 155,00 Euro.

Die Anzahl der erforderlichen Anteile finden Sie hier 

Eine Anteilskündigung greift zum 31. Dezember des Folgejahres. Die Auszahlung erfolgt im Juni des darauffolgenden Jahres. Eine Anteilskündigung bei laufendem Nutzungsvertrag ist ausgeschlossen.

Eine Teilkündigung von Anteilen ist möglich, sofern diese nicht für die angemietete Wohnung benötigt werden. Der Verkauf von Anteilen ist nicht möglich.

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist möglich, sofern kein laufender Nutzungs-/Mietvertrag besteht. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über. Besteht kein Nutzungs-/Mietverhältnis des verstorbenen Mitglieds, werden die Geschäftsanteile gemäß Satzung ausgezahlt.

Dividende

Über die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Mitgliederversammlungbeschlossen. Gemäß unserer Satzung beträgt die Ausschüttung maximal 4 %.

Die Dividende wird 14 Tage nach der Mitgliederversammlung überwiesen. Grundlage für die Berechnung der Dividende ist das Guthaben der vollständig gezahlten Genossenschaftsanteile per 1. Januar des Vorjahres.

In diesen Fällen wurde kein oder kein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt, sodass Kapitalertragssteuern abgeführt werden müssen.

Mit einem Freistellungsauftrag kann jedes Mitglied seine Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) bis maximal 1.000,00 Euro von der Steuer freistellen. Wird kein Freistellungsauftrag bei uns abgegeben, oder reicht dieser nicht aus, kommt es zum automatischen Steuerabzug.

Namensänderung

Bitte senden Sie uns einen Nachweis z. B. in Form Ihres geänderten Personalausweises oder durch Vorlage der Heiratsurkunde zu. Darüber hinaus muss ein neuer Freistellungsauftrag gestellt werden.

Adressänderung

Ihre neue Anschrift können Sie uns formlos, z. B. per E-Mail, mitteilen.

Vermietung

Wohnungssuche

Unsere Wohnungsangebote finden sie hier 
Eine Wohnungsbewerbung muss über unser Portal Immomio erfolgen. Eine Warteliste wird nicht geführt.

Erfüllt ein Interessent die generellen (z. B. Bonität) und die für die zu vergebende Wohnung zutreffenden besonderen Kriterien, kommt er in die Auswahl für die Besichtigungsphase. In der Auswahl der Wohnungsvergabe haben Mitglieder Vorrang vor Nichtmitgliedern, die erst im Fall der Vergabe Mitglied bei uns werden. Bei Nichtmitgliedern in der Auswahl wird der Interessent berücksichtigt, der die generellen und besonderen Kriterien am besten erfüllt.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats rechtswirksam.

Stellplätze, Garagen und Carports können mit einer Frist von ein bis drei Monaten zum Monatsende (je nach Vertragsverhältnis) gekündigt werden. Die Kündigung muss im Original und unterschrieben bis spätestens zum letzten Tag eines Monats hier eingegangen sein.

Bewirtschaftung

Reparatur

Wenn in der Wohnung z. B. der Wasserhahn tropft, der Rauchmeldern piept, ein Abfluss verstopft ist, stehen wir Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr unter 040-81971920 zur Verfügung.

Parabolantenne

Die Montage einer Parabolantenne kann die Bausubstanz unserer Gebäude beschädigen, zudem wird das äußere Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt. Daher ist eine Anbringung untersagt. Alle unsere Wohnungen sind an das Breitbandkabelnetz angeschlossen und verfügen über sogenannte Multimediaanschlüsse. Dadurch sind zahlreiche Fernseh und Rundfunkprogramme empfangbar; auch Telefonie und Internet sind möglich.

Schlüssel

Ein verlorener, defekter oder zusätzlicher Haustürschlüssel wird generell nicht von uns ersetzt. Zusätzliche oder verlorene Wohnungsschlüssel können Sie ohne unsere Genehmigung auf eigene Kosten nachmachen lassen.

Bei einer Schließanlage jedoch bestellen wir für Sie gegen Kostenerstattung gern einen neuen Schlüssel. Bei Nutzungsende (Mietende) müssen alle vorhandenen Schlüssel an uns zurückgegeben werden.

Rauchwarnmelder

Bitte alarmieren Sie bei einem echten Alarm unverzüglich die Feuerwehr (112), Ihre Nachbarn und verlassen Sie sofort das Haus.

Eine regelmäßig blinkende Kontrolllampe signalisiert die Funktionstüchtigkeit des Rauchmelders im normalen Betriebszustand. Ist der Rauchwarnmelder verschmutzt oder fehlerhaft, ertönt wiederkehrend ein Signalton. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Telefon-Hotline unseres Dienstleisters KALO vor Ort GmbH unter 0800 – 000 87 18. Die Hotline steht 24 h und 7 Tage die Woche zur Aufnahme der Störung zur Verfügung. Einen Defekt können Sie ansonsten auch gerne direkt an kundenbetreuung@kalo-hamburg.de melden. Die Störung wird an die für Ihre Wohnanlage zuständige Niederlassung weitergeleitet und das Serviceteam vor Ort setzt sich mit Ihnen zur Fehlerbehebung in Verbindung.

Ein versehentlich ausgelöster Alarm, z. B. aufgrund von Wasserdampf oder Zigarettenrauch, wird durch Drücken auf das Gerät für ca. 10 Minuten unterdrückt. Ist der Dampf bzw. der Rauch verzogen, bleibt der Alarm stumm. Der Melder ist jedoch wieder „scharf geschaltet“.

Heizen und Lüften

Auch in ausreichend beheizten Räumen sammelt sich nach und nach Feuchtigkeit an, durch Atmen, Duschen, Kochen und Waschen. Darum ist regelmäßiges Lüften in der Heizsaison unbedingt notwendig, um die Feuchtigkeit innerhalb der Wohnung zu verringern und die Luftqualität zu verbessern.

Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders effektiv ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich für fünf Minuten kurz und kräftig durchlüften („Stoßlüften“). Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekipptem Fenster. Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden, um eine Schimmelbildung durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Längeres Ankippen der Fenster sollte möglichst vermieden werden. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mitgeheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder – langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge.

Nutzen Sie die Thermostatventile richtig. Wenn Sie das Ventil in Mittelposition stellen, sorgt es selbständig und zuverlässig für die richtige Raumtemperatur. Stellen Sie die Heizkörper nicht mit Schränken, Regalen, Sofas o. ä. zu, da das Thermostatventil die Wärmezufuhr für die Heizkörper nicht korrekt regeln kann. Aus gleichem Grund sollten keine Vorhänge oder Gardinen vor den Heizkörpern hängen. Heizkörperverkleidungen und -abdeckungen behindern ebenfalls die Wärmestrahlung in den Raum. Verzichten Sie besser darauf. Vermeiden Sie es, Räume zu überheizen. Jedes Grad Übertemperatur bedeutet 6% mehr Energieverbrauch – und damit entsprechend höhere Kosten.

Empfohlene Raumtemperaturen

In Wohnzimmer und Küche sind 20°C zu empfehlen, im Bad 21°C und im Schlafzimmer 18°C.

Entscheidend ist in allen Fällen die individuelle Behaglichkeitstemperatur.

Mieterbetreuung

Untervermietung

Eine Untervermietung ist vertraglich nicht gestattet.

Tierhaltung

Das Halten von Hunden und Katzen ist genehmigungspflichtig und wird im Einzelfall entschieden. Bitte stellen Sie dafür einen formlosen Antrag. Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Genehmigung.

Belästigungen durch Nachbarn

Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Voraussetzung für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander. Bitte suchen Sie zuallererst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Sollte der Nachbar weiterhin die Ruhe stören, können Sie uns selbstverständlich eine Mitteilung inkl. eines Lärmprotokolls zukommen lassen.

Als ersten Schritt empfehlen wir, mit Ihrem Nachbarn ins Gespräch zu gehen. Sofern Sie Ihren Nachbarn persönlich nicht ansprechen möchten oder können, empfehlen wir, Ihr Anliegen Ihrem Nachbarn schriftlich mitzuteilen.
Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrer Wohnung wohlfühlen, daher appellieren wir an die allgemeine Rücksichtnahme.

Reinigung

Die Reinigung des Treppenhauses ist in unseren Häusern oft noch von den Nutzern (Mietern) zu erledigen. Sie ist einmal wöchentlich im Wechsel mit den Nachbarn durchzuführen. Für gewöhnlich finden sich in den Treppenhäusern bereits etablierte Reinigungspläne.

Balkon

Schon wegen der erhöhten Brandgefahr ist das Grillen mit Holzkohle- sowie Gasgrill auf dem Balkon nicht erlaubt. Wenn ein Elektrogrill verwendet wird, sollte darauf geachtet werden, dass es zu keiner starken Geruchsbelästigung kommt, damit die Nachbarn nicht gestört werden. Gespräche auf dem Balkon sind stets in einer gedämpften Lautstärke zu führen und die Ruhezeiten in jedem Fall zu beachten.

Umbauten

Bauliche Veränderungen müssen uns schriftlich angezeigt werden und sind genehmigungspflichtig. Bei Auszug ist der Zustand vom Einzug wiederherzustellen, sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt.

Rechnungswesen

Mietzahlung

Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, kommen Sie bitte umgehend auf uns zu. Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung.

Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden immer im Folgejahr (spätestens bis zum 31.12.) erstellt und versendet. Ein verbindlicher Termin, bis wann die Abrechnung für Ihre Wohnanlage erstellt sein wird, kann leider nicht genannt werden.

Zu den beheizbaren Räumen werden nicht nur solche gerechnet, die über einen eigenen Heizkörper verfügen, sondern auch diejenigen, die durch anliegende Räume mit Wärme versorgt werden. Wenn sich innerhalb der Wohnung ein heizungsloser Raum befindet, wird er bei der Abrechnung berücksichtigt.

Vorauszahlungen

Im Zuge eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung werden – abhängig vom Ergebnis – die Vorauszahlungen automatisch angepasst. Hierbei werden realistische Kostensteigerung mit einkalkuliert.

Prinzipiell ist dies möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir eine mögliche Anpassung (Erhöhung oder Reduzierung) gemeinsam besprechen und vereinbaren können.

Nachzahlungen

Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, damit wir eine mögliche Ratenzahlung prüfen können.

Sind noch Fragen offen?

Wir sind gerne persönlich für Sie da.
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