Freistellungsauftrag – Änderungen

Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2023 neue Bemessungsgrenzen für die steuerliche Freistellung der Kapitalerträge. Die Sparer-Pauschbeträge (auch Freistellungsaufträge genannt) erhöhen sich automatisch um 24,844 Prozent.

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801,00 € auf 1.000,00 €.
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 € auf 2.000,00 €.

Für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiterhin 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen. Die Abgaben führen wir im Zuge der jährlichen Dividendenausschüttungen direkt an das Finanzamt ab, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Wer uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss wegen der gestiegenen Pauschbeträge nicht aktiv werden, da dieser automatisch angepasst worden ist. Sofern der vorher freigestellte Betrag wieder gelten soll, bitten wir um formlose Mitteilung per Mail an info@bg-sachsenwald.de.

Wo noch kein Freistellungsauftrag besteht, kann das mit unserem Formular einfach nachgeholt werden.

Quelle Beitragsbild: BG-Sachsenwald eG

Nach oben scrollen